Neues Prüflabor der Baugrundbüro Klein eröffnet

Baustoffuntersuchungen aus eigener Hand!

Bisher wurden komplexe Laboruntersuchungen für unsere Projekte ausschließlich über externe Partner beauftragt. Unser komplett neues Labor am Standort Salzmünde ermöglicht es uns nun, einen Großteil der gängigen Standardversuche selbst durchzuführen – von der Bestimmung des Wassergehalts und der Bodendichte über Sieb- und Schlämmanalysen bis hin zu Konsistenzgrenzen nach Casagrande und Verdichtungsversuchen nach Proctor. Sämtliche Prüfungen erfolgen nach DIN EN ISO sowie den einschlägigen DIN-Normen. Das angeschlossene Probenlager stellt eine normgerechte Zwischenlagerung sicher und ermöglicht eine lückenlose Dokumentation der Proben vom Feldversuch bis zum Prüfbericht.

Für unsere Auftraggeber bedeutet das: kürzere Bearbeitungszeiten, direkte Ansprechpartner und eine noch engere Verzahnung von Felduntersuchung und Laboranalytik – alles aus einer Hand.

  Standort: Benkendorfer Straße 1, 06198 Salzmünde
  Laborleiter: Christoph Pretzsch
  Start: Frühjahr 2026

Unsere Untersuchungsleistungen

Alle Versuche werden normgerecht nach DIN EN ISO bzw. DIN durchgeführt. Mit einem Stern (*) gekennzeichnete Leistungen befinden sich derzeit im Aufbau. Zusätzliche bodenmechanische Untersuchungen (Kompressionsversuche, Triaxialversuche, Scherversuche, Wasserdurchlässigkeit) führen wir über Kooperationspartner aus.

1 – Annahme & Zustandsgrößen

  • Probenentnahme & -präparationDIN 4023
  • Wassergehalt17892-1
  • Bodendichte17892-2
  • Korndichte (ohne Heptan)*17892-3
  • LagerungsdichteDIN 18126
  • Glühverlust17685-1
  • Kalkgehalt*DIN 18129

2 – Siebanalysen & Bodenverhalten

  • Siebanalyse, nass/trocken17892-4
  • Schlämmanalyse17892-4
  • Kombinierte Sieb- und Schlämmanalyse17892-4
  • Konsistenzgrenzen (Casagrande und Fallkegel)17892-12
  • Schrumpfgrenze18122-2
  • Wasseraufnahmevermögen*DIN 18132

3 – Verdichtbarkeit & Bodenbehandlung

  • ProctordichteDIN 18127
  • Modif. ProctordichteDIN 18127
  • div. Eignungsprüfungen für Bodenbehandlung mit BindemittelnTP BF-StB B 11.1